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Kreditsicherungsrecht im Lichte der neuen Insolvenzordnung
«Die Quelle aller Konkurse ist der Kredit», womit jedem Kreditgeschäft ein natürliches Insolvenzrisiko des Schuldners immanent ist. Dieser Risikogewißheit der Kreditgeber entspringt ihr natürliches Verlangen nach der Überlassung von Kreditsicherheiten. Mit dem 01. Januar 1999 ist die neue InsO in Kraft getreten. Welche Auswirkungen sich hieraus in Zukunft für die sicherungsnehmenden Kreditgläubiger im Insolvenzfall ihres Kreditschuldners ergeben, wird in dieser ...

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